Abschluss der Probezeit in der Beruflichen Grundbildung

Mit der Probezeit wollen der Betrieb und der Lernende feststellen, ob die angetretene Ausbildung die Richtige ist, ob Lernende und Betrieb zusammenpassen und die Leistung und Leistungsfähigkeit der Lernenden der Ausbildung entsprechen. Um dies festzustellen, ist ein systematisches Vorgehen sehr hilfreich und verhindert Entscheide im Affekt.

Regelmässige, systematische, kurze Gespräche über den Start in die berufliche Grundbildung, die Leistung, das Verhalten und den Alltag im Betrieb helfen, den Alltag konfliktfrei zu gestalten. So können beide Parteien Punkte ansprechen, bevor sich diese zu Problemen entwickeln. Sollte es dazu kommen, sollte die zuständige Fachperson des kantonalen Berufsbildungsamtes einbezogen werden. Dieser kann vermitteln, neue Sichtweisen einbringen und den rechtlichen Rahmen abstecken.

Bei jedem Gespräch sollen Ziele für den Lernenden vereinbart werden, welche zum vereinbarten Zeitpunkt überprüft und besprochen werden. Diese sollen dem Ausbildungsstand angepasst, messbar, herausfordernd und trotzdem erreichbar sowie terminiert sein.

Vor Ende der Probezeit findet, auch bei Lernenden, ein Probezeitgespräch statt. Ziel dieses Gesprächs ist es, zu entscheiden, ob die Ausbildung ohne weitere Auflage weitergeführt werden kann, ob die Probezeit verlängert oder die Ausbildung gar beendet werden soll. Zu diesem Gespräch soll frühzeitig eingeladen und der Inhalt bekannt gegeben werden. Das Gespräch sollte nicht erst in den allerletzten Tagen der Probezeit stattfinden, um trotz allfälliger Absenzen ein termingerechtes Gespräch zuzulassen. Wie alle Mitarbeitergespräche soll auch dieses in einem ruhigen Raum, ohne Störungen und mit genügend Zeit durchgeführt werden. Es wird gemeinsam auf die bisherige Lehrzeit zurückgeblickt, die ersten Erfahrungen des Lernenden reflektiert und die Berufswahl nochmals überprüft.

Das Gespräch wird vom Berufsbildner mit der Einleitung (warum, Ziel, Ablauf) gestartet. Nach einem gemeinsamen Rückblick erhält der Lernende Rückmeldungen gemäss den Beobachtungen und Beurteilungen während der Probezeit. Als Grundlage kann der Bildungsbericht des eigenen Berufsverbandes oder der offizielle Bildungsbericht dienen. Idealerweise füllt der Lernende zur Vorbereitung auf das Gespräch den gleichen Bogen aus. Nun sollen die einzelnen positiven und negativen Punkte begründet werden. Dazu wird der Lernende aktiv ins Gespräch einbezogen.

Beim Entscheid die Ausbildung fortzusetzen, werden die Ziele bis Ende Semester festgelegt. Falls notwendig kann das Case Management Berufsbildung beigezogen oder ein Stufenwechsel ins Auge gefasst werden. Bei EBA-Ausbildungen ist auch zu überlegen, ob eine fachkundige individuelle Begleitung sinnvoll wäre.

Kann der Entscheid noch nicht getroffen werden, so kann beim Berufsbildungsamt zusammen mit den dazugehörigen Zielsetzungen eine Probezeitverlängerung um drei Monate beantragt werden.

Es gibt auch Fälle, in denen es sinnvoll ist, den Lehrvertrag aufzulösen. Dies geschieht unter frühzeitigem Einbezug des Berufsbildungsamtes und mittels schriftlicher Kündigung.

Durch eine offene Führung des Lernenden wird für beide Seiten von Beginn an Transparenz geschaffen und es werden keine überraschenden Entscheide gefällt, was in vielen Fällen Missverständnisse oder gar Streitereien verhindert!

 

Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste für den Abschluss der Probezeit zu. Schreiben Sie uns eine Mail mit dem Vermerk «Probezeitcheckliste».